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   VG Meiningen, 29.10.2009 - 8 K 23/09   

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VG Meiningen, 29.10.2009 - 8 K 23/09 (https://dejure.org/2009,82820)
VG Meiningen, Entscheidung vom 29.10.2009 - 8 K 23/09 (https://dejure.org/2009,82820)
VG Meiningen, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 8 K 23/09 (https://dejure.org/2009,82820)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Thüringen, 11.03.2014 - 4 KO 1301/10

    Begriff des unbebauten Grundstücks in KAG TH 2005 § 7 Abs 7 S 2 Nr 1

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 29. Oktober 2009 - 8 K 23/09 Me - wird zurückgewiesen.

    Mit Urteil vom 29. Oktober 2009 - 8 K 23/09 Me - hat das Verwaltungsgericht den Bescheid des Beklagten vom 14. Dezember 2007 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 17. Dezember 2008 das Grundstück Flurstücknummer a in der Gemarkung Heßberg betreffend aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 29. Oktober 2009 - 8 K 23/09 Me - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • OVG Thüringen, 08.03.2013 - 4 EO 369/11

    Ermittlung der Höhe der Differenz zwischen tatsächlicher und zulässiger Bebauung

    Die Frage, ob ein Grundstück nicht mehr "unbebaut" im Sinne des § 7 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 ThürKAG, sondern ganz oder teilweise "bebaut" im Sinne des § 7 Abs. 7 Satz 2 Nr. 2 ThürKAG ist, wenn sich dort (irgend-)eine bauliche Anlage im Sinne des § 2 Abs. 1 ThürBO bzw. ein Gebäude im Sinne des § 2 Abs. 2 ThürBO befindet, wird von den Verwaltungsgerichten in der Weise beantwortet, dass ein Grundstück nur dann "bebaut" im Sinne der vorgenannten Bestimmung sei, wenn die vorhandene Bebauung bei bestimmungsgemäßer Nutzung mit der Produktion von Abwasser verbunden ist (Verwaltungsgericht Gera, Urteile vom 1. März 2010 - 2 K 947/08 Ge bzw. 4 KO 1292/10 -, vom 27. April 2010 - 2 K 541/98 bzw. 4 KO 1293/10 - und auch vom 1. Juni 2011 - 2 K 486/09 Ge - Verwaltungsgericht Meiningen, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 8 K 23/09 Me bzw. 4 KO 1301/10 - und vom 19. März 2012 - 5 K 437/10 Me - Verwaltungsgericht Weimar, Urteil vom 20. November 2012 - 6 K 822/11 We bzw. 4 ZKO 8/13 -).
  • VG Meiningen, 19.03.2012 - 5 K 437/10

    Zur Bestimmung der Differenz von tatsächlicher und zulässiger Bebauung im Sinne

    Die Rechtsprechung hat dies in der Weise geklärt, dass insoweit in einem beitragsrechtlichen Sinne darauf abzustellen ist, ob eine anschlussbeitragsrechtliche relevante Bebauung vorhanden ist (vgl. VG Meiningen, U. v. 29.10.2009 - 8 K 23/09 Me - Blomenkamp, a.a.O. § 8 Rdnr. 1475b m.w.N.).

    Angesichts der überbauten Fläche kann - selbst wenn es nur 80 qm wären - jedenfalls von einer Bagatellbebauung nicht mehr gesprochen werden (vgl. hierzu: VG Meiningen, U. v. 29.10.2009, a.a.O.).

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